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Forschungszulage: Finanzielle Unterstützung für Ihre F&E-Projekte

Forschung und Entwicklung (F&E) zahlen sich doppelt aus – für Ihren Innovationsvorsprung und Ihre Liquidität. Denn mit der steuerlichen Forschungszulage können Unternehmen in Deutschland einen Teil ihrer F&E-Aufwendungen direkt vom Staat zurückerhalten. Das Programm richtet sich an alle Unternehmen in Deutschland und lässt sich auch rückwirkend nutzen. Und bwcon unterstützt Sie dabei, das volle Potenzial dieser Förderung auszuschöpfen.

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Forschungszulage ein wirksames Instrument, um Investitionen in Innovationen finanziell abzufedern. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre F&E-Aktivitäten mit staatlicher Unterstützung voranzutreiben – ohne Wettbewerbsverfahren und unabhängig von festen Einreichungsfristen.

 

Was ist die Forschungszulage?

 

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Unternehmen können darüber bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr als steuerliche Erstattung erhalten, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 3,5 Millionen Euro. Die Förderung gilt für:

 

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

 

Typische geförderte Projekte sind z. B. Produktneuentwicklungen, Prozessoptimierungen oder neuartige Softwarelösungen. Die Forschungszulage soll dabei den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere KMU anregen.

 

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

 

Grundsätzlich können alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland die Forschungszulage beantragen, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Branche. Auch Start-ups, KMU und Unternehmen ohne steuerliche Gewinne sind antragsberechtigt.

 

Was wird von der Forschungszulage gefördert?

 

Bei KMU werden Personalkosten für Mitarbeitende, die an F&E-Projekten arbeiten, mit einer Förderquote von 35 % gefördert (Großunternehmen: 25 %), sowie Auftragsforschungskosten mit einer Förderquote von 24,5 % (Großunternehmen: 17,5 %). Auch bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können rückwirkend gefördert werden – ein großer Vorteil gegenüber vielen klassischen Förderprogrammen.

 

Wie läuft das Antragsverfahren für die Forschungszulage ab?

 

Das Verfahren ist zweistufig:

 

  • Fachliche Begutachtung: Zunächst stellt das Unternehmen einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob das Projekt förderfähig ist.
  • Finanzielle Geltendmachung: Nach positiver Bescheinigung kann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

 

bwcon als Ihr Partner im Antragsprozess für die Forschungszulage

 

Die Antragstellung auf die Forschungszulage ist zwar digitalisiert, aber fachlich anspruchsvoll. Deshalb begleitet bwcon Unternehmen durch den gesamten Prozess – von der Ersteinschätzung über die Projektskizzierung bis zur finalen Antragstellung. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Expert*innen sorgt bwcon dafür, dass Ihre Anträge vollständig und aussagekräftig sind.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

 

  • Analyse Ihrer Projekte auf Förderfähigkeit
  • Unterstützung bei der Projektbeschreibung und Argumentation
  • Beratung zur strategischen Nutzung der Forschungszulage
  • Begleitung bei der Kommunikation mit BSFZ und Finanzamt

 

Sie möchten wissen, ob Ihre Projekte für die Forschungszulage in Frage kommen oder haben bereits konkrete Vorhaben im Blick? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Verena Wiedmann steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung und begleitet Sie gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk durch den gesamten Prozess.

 

Jetzt unverbindlich beraten lassen >>

 

Weitere Informationen:

Infoseite des Bundesfinanzministeriums zur Forschungszulage >>

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) >>