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Erfolgreiches IP-Management für Start-ups - Strategien, Tipps und Expertenrat

Start-ups starten als kleine Unternehmen, die sich umgeben von Konkurrenz etablieren müssen. Für einen langfristigen Erfolg und den Schutz der Innovationskraft junger Start-ups, sollte man das Augenmerk auf das geistige Eigentum legen. Dabei unterstützt ein kompetenter Partner der bwcon.

Besonders Start-ups, die zum Wachsen Investoren und Partner brauchen, teilen ihre Ideen oftmals schon früh mit Anderen und müssen diese damit noch bei der Entstehung schützen. Daher ist es ratsam schon sehr früh in seinem Geschäftsvorhaben mit den richtigen Expertinnen und Experten eine wirksame Schutzstrategie aufzubauen. Da es zahlreiche Informationen und Möglichkeiten gibt, fällt es den jungen Gründerteams oftmals schwer den Überblick zu behalten. Die Folge: Der Schutz ihres geistigen Eigentums wird aufgeschoben. 

 

Wie Start-ups sicherstellen, dass ihre Marken gut geschützt und überwacht werden, um potenzielle Risiken und Konflikte frühzeitig zu erkennen, teilen die Experten Dipl.-Ing. Bernhard Boniberger und Benjamin Merkel Patentanwälte bei der Kanzlei Behrmann Wagner PartmbB (Bodenseepatent). 

 

Urheberrecht, Markenrecht, Patente und Gebrauchsmuster für Wettbewerbsvorteile 

Der Aufbau und die Verwaltung von geistigem Eigentum (IP) ist für Start-ups von entscheidender Bedeutung, um ihre Innovationskraft zu schützen und langfristigen Erfolg zu gewährleisten. IP umfasst unter anderem Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse, die die Grundlage für Wettbewerbsvorteile und Wertsteigerung bilden, sowie dem Schutz der Kreativität und der Ideen und Produkte dienen können. 

 

Intellectual Property muss auch bei Start-ups ausreichend geschützt sein 

Dabei stehen Start-ups bei geistigem Eigentum vor einigen besonderen Risiken im Vergleich zu etablierten Unternehmen, da sie oft nur über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, was ihre Fähigkeit einschränken kann, geeignetes IP aufzubauen und umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies kann sie anfälliger für Schutzrechtsverletzungen oder Rechtsstreitigkeiten machen. Zudem sind sie aufgrund ihrer begrenzten Größe und Bekanntheit leichter Ziel von Markenrechtsverletzungen. 

 

IP-Management für Start-ups: Geistiges Eigentum in den richtigen Händen 

Als etablierter Start-up Accelerator ist bwcon bereits häufiger mit diesen schwierigen Fragen in Berührung gekommen und zieht hierbei sein Mitglied und die Experten im Bereich IP Management, die Kanzlei Bodenseepatent, heran. Dipl.-Ing. Bernhard Boniberger und Benjamin Merkel sind Patentanwälte bei der Kanzlei Bodenseepatent und mit dem hauseigenen Programm „StartIP“ haben sie und die Kanzlei schon tiefgehende Erfahrungen rund um das IP Management für Start-ups gesammelt. Mit dem Programm bieten sie eine kostenlose Erstberatung für Start-ups an und verfolgen auch bei der weiteren Strategie einen möglichst kosteneffizienten Ansatz. 

 

Die erfahrenen Patentanwälte wissen: „Ein frühes Handeln ist absolut entscheidend, um die eigenen Rechte zu sichern, bevor Wettbewerber diese beanspruchen können. Einige Start-ups vernachlässigen leider die Durchführung gründlicher Recherchen vor einer Anmeldung oder dem Vermarkten ihrer Produkte. Dies kann zu späteren Konflikten führen. Selbst bei etablierten Unternehmen wird dies häufiger als gedacht noch nicht ausreichend genug beachtet, bis es zu einem Rechtsstreit mit Wettbewerbern kommt und man diese Erfahrung und die damit verbundenen Kosten und Risiken einmal in der Unternehmensgeschichte selbst erlebt hat.“ 

 

Zehn Tipps für ein erfolgreiches IP-Management 

Welche ersten Schritte für Start-ups möglich sind und was es für ein erfolgreiches IP Management zu beachten gilt, teilen die Experten mit zehn Tipps. 

  

  1. Frühzeitige Planung: Der erste Schritt ist eine frühe Bestandsaufnahme nach potenziellem geistigen Eigentum. Dies ermöglicht die Entwicklung einer geeigneten Schutzrechtsstrategie. Ein früher Anmeldetag ist meist entscheidend für den erfolgreichen Schutz gegenüber Wettbewerbern. Gerade in neuen Entwicklungsgebieten sieht die Kanzlei Anmeldetage von parallel existierenden Schutzrechten, welche oft nur Wochen oder gar Tage auseinanderliegen. Hier ist derjenige im Vorteil, der sich einen früheren Anmeldetag gesichert hat. 
  2. Schutzstrategie entwickeln: Man sollte eine umfassende Schutzstrategie entwickeln und ermitteln, welche Bereiche der Lösung schützenswert beziehungsweise schützbar sind. Dies kann die Anmeldung und Hinterlegung von Patenten, Gebrauchsmuster, Marken, Designs, Sortenschutz Halbleiterschutz oder Urheberrechten umfassen. Auch sollte frühzeitig erfasst werden, welche Lösung wie geschützt werden kann. Beispielsweise sind nicht alle Lösungen wie etwa versteckte Softwarefunktionen an einem Produkt nachweisbar, so dass ein darauf gerichteter IP Schutz in der Praxis ins Leere laufen würde. Auch ist für einige Lösungen wie Geschäftsmodelle ein IP Schutz wenn überhaupt nur indirekt, beispielsweise über den Urheberrechtsschutz oder flankierende Markenanmeldungen möglich. 
  3. Geheimhaltungsvereinbarungen nutzen: Frühzeitig sollten mögliche Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, indem man in der Zusammenarbeit mit Dritten, wie Mitarbeitenden, Partnern und Lieferanten, Geheimhaltungsvereinbarungen abschließt. Schulen Sie vor allem Ihr Team in IP-Fragen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Bedeutung des Schutzes von geistigem Eigentum verstehen und unterstützen. 
  4. Frühzeitige Wettbewerbsanalyse und Risiko-Analyse: Man sollte prüfen, ob Marken oder technische Schutzrechte der Business-Idee im Wege stehen könnten. Beispielsweise kann eine Validitätsanalyse Aufschluss über die Rechtsbeständigkeit eines Wettbewerberpatents geben. Oftmals sind auch Umgehungslösungen für bestehende Schutzrechte von Wettbewerbern möglich, welche man selbst für sich nutzen kann. Hierbei ist es wichtig, den Markt stetig weiter zu überwachen. Start-ups sollten die Aktivitäten Ihrer Mitbewerber im Blick behalten und sich vor der Verletzung ihrer eigenen Schutzrechte schützen, um ihre Technologie und den Wettbewerbsvorteil zu sichern. 
  5. Nutzung von offiziellen Fördermöglichkeiten und kostenlose, staatliche Beratungsdienstleistungen: Fördermöglichkeiten wie beispielsweise WIPANO oder Beratungsdienstleistungen wie zum Beispiel die Erfinderberatung beim DPMA unterstützen dabei ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen. 
  6. Kostenmanagement: Bereits bei der Erstellung des Businessplans sollte ausreichend Budget für die IP Strategie eingeplant werden. Dabei sollte man besonders zu Beginn die Möglichkeit nutzen, selbst zu recherchieren, um Initialkosten zu senken. Hierbei kann man mögliche Schutzrechte und bestehende Marken identifizieren. Essenziellste Anmeldungen und Schlüsseltechnologien für die eigene Geschäftsidee sollten priorisiert werden. 
  7. Dokumentation gleich von Beginn an: Es mag simpel klingen, aber eine nachvollziehbare Dokumentation von Beginn der Geschäfts- und Entwicklungstätigkeit wird gerade im hektischen Gründungsumfeld von Start-Ups oftmals vernachlässigt. Diese hilft jedoch nicht nur für die oft notwendige ordentliche Dokumentation von Erfindungsgedanken und für die erleichterte Ausarbeitung einer Schutzrechtsanmeldung, sondern kann im Zweifelsfall auch für einen notwendigen Nachweis eines Vorbenutzungsrechts dienen, falls beispielsweise ein Wettbewerber ein relevantes Schutzrecht parallel und mit früherem Prioritätstag angemeldet hat. 
  8. Anmeldetag und Einreichungsort auf Entwicklungstätigkeit ausrichtet: Bei einer Schutzrechtslaufzeit von maximal 20 Jahren kann gerade bei sehr zeitintensiven Entwicklungstätigkeiten ein zu früher Anmeldetag den späteren Patentschutz ungewollt verkürzen. Durch eine zunächst nationale Hinterlegung mit darauf basierender beispielsweise europäischer Nachanmeldung kann die Laufzeit des Schutzrechts maximiert werden. Auch kann der Zeitpunkt für Nachanmeldungen im Ausland und die dabei anfallenden Kosten beispielsweise mittels einer internationalen Patenanmeldung bis zu 31 Monate nach hinten verschoben werden. Hierdurch kann eine frühzeitig oft schwer oder gar nicht mögliche Entscheidung, in welchen weiteren Ländern IP Schutz benötigt wird, zunächst aufgeschoben und die weitere Entwicklungstätigkeit und Marktaktivitäten abgewartet werden. 
  9. Vorsicht bei Eigeninitiative: Viele Patent- und Markenämter bieten Hilfestellung, beispielsweise in der Form von Onlineformularen, um auch die Anmeldung von Marken, Designs und sogar technischen Schutzrechten wie Gebrauchsmustern durch Laien zu ermöglichen oder zu unterstützen. Dies kann zweifelsohne helfen das IP-Budget zu schonen, bietet aber auch reichlich Fallstricke und Risikopotential. Hier gilt es offen mit einem anwaltlichen Berater zu kommunizieren. Eine Kanzlei oder ein Anwalt, der ein Start-up langfristig und erfolgreich beraten will, wird Verständnis für den Wunsch nach Eigeninitiative haben und diese, wo wenig Gefahren lauern, auch gutheißen oder gar unterstützen. Allgemein darf man sich aber bei den Onlineangeboten der Ämter schon auch die Frage stellen, ob diese eher dem Amte oder eher dem Anmelder nutzen. Würde man sich etwa bei der Steuererklärung auf die „Unterstützung“ des Finanzamtes verlassen? 
  10. Rechtsberatung einholen: Um frühzeitig eine optimierte und kosteneffiziente Strategie auszuarbeiten, empfiehlt es sich erfahrene und professionelle Anwälte zu konsultieren. 

 

Info: Interessierte Start-ups finden umfangreiche Informationen und Kontaktmöglichkeiten der Kanzlei Bodenseepatent auf der Webseite der Kanzlei. Die Kanzlei ist Mitglied des Vereins Baden-Württemberg: Connected (bwcon). bwcon ist zentraler Ansprechpartner für Start-ups in allen Gründungsphasen. Weitere Informationen zu baden-württemberg: Connected, dem Netzwerk und der Unterstützung von Start-ups aus Baden-Württemberg finden Interessierte auf der Webseite der bwcon.